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Lehramt Erweiterungsprüfung (Französisch: Gymnasium, Regelschule; Spanisch, Italienisch: Gymnasium)

Jenaer Modell
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Foto: Anne Günther (Universität Jena)

Grundsätzliche Hinweise

Während Französisch und Spanisch auch als grundständiges Studium für das Lehramt (Jenaer Modell) angeboten werden, kann Italienisch für das Lehramt an Gymnasien derzeit nur als Drittfach studiert werden. Es ist natürlich auch möglich, Französisch als weiteres (drittes) Fach für das Gymnasium bzw. die Regelschule zu studieren.

Diese Studienangebote mit Erweiterungsprüfung richten sich an:

  • Lehramts­studierende, die bereits das Praxissemester absolviert haben
  • Absolventen, die bereits die Erste Staats­prüfung abgelegt haben
  • und an Lehrende, die an einem Gymnasium in Thüringen tätig sind.

Ziel dieser Studiengänge ist die Erweiterungsprüfung, die zur Lehrbefähigung im gewählten Schulfach (Spanisch, Italienisch oder Französisch) führt. Die Regelstudienzeit für diesen postgradualen Studien­gang beträgt 7 Semester (für Französisch Regelschule 6 Semester). Das Studium kann im Sommer- oder im Wintersemester begonnen werden.

Studienvoraussetzungen

Um das Erweiterungsstudium aufzunehmen, wird von den Studierenden erwartet, dass sie sich im Vorfeld bereits Sprachkenntnisse in der gewählten Sprache auf folgenden Niveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) angeeignet haben:

  • für Spanisch Niveau A2 ... Italienisch Niveau A1 (GER)
  • für Französisch Niveau A2 (GER).

Dieser Nachweis muss zur Immatrikulation erbracht werden. Sollte der Sprachnachweis nicht bereits anderweitig erworben worden sein, bietet das Institut für Romanistik die Möglichkeit, die Sprachkenntnisse festzustellen und einen Sprachnachweis auszustellen (langfristige Meldung bei den Studienfachberatern vor Studienbeginn nötig). Hinweise zu den Einstufungstests finden Sie hier. Falls das erforder­liche Sprachniveau noch nicht erreicht ist, müssen Sprachkurse besucht werden, für die keine Leistungs­punkte angerechnet werden können.

  • Eine weitere Voraussetzung für das Studium sind Grundkenntnisse in Latein, die spätestens zum Ende des ersten Studienjahres nachzuweisen sind durch: in der Regel einem mindestens zweijährigen, aufeinander folgenden und mit der Note "ausreichend" abgeschlossenen Schulunterricht entsprechend oder
  • das Bestehen der Prüfung nach einem Semester (4 SWS) des Kurses "Latein für Romanisten" (Sprachenzentrum) oder
  • das Bestehen eines mindestens gleichwertigen Kurses externer Anbieter.

Der Nachweis der Lateinkenntnisse ist Voraussetzung für die Zulassung zum S1-Modul der studierten Sprache.

Vor Studienbeginn sollte in jedem Fall die Studien­beratung der gewählten Sprache am Institut für Romanistik in Anspruch genommen werden.

Studienorganisation

Das Studium ist in Module gegliedert, die sich aus Vorlesungen, Seminaren, Übungen o.ä. zusammen­setzen. Unterrichtssprachen in den Lehrveran­staltungen sind Deutsch und die gewählte Sprache. Jedes Modul erstreckt sich über ein oder zwei Semester und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Am Arbeitsaufwand orientiert, wird für jedes Modul eine bestimm­te Anzahl von Leistungspunkten (LP) vergeben.

Die Staatsprüfungsordnung legt fest, dass vor der Erweiterungsprüfung Studien­leistungen im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten für Gymnasium (Spanisch, Italienisch, Französisch) und 45 Leistungspunkten für Regelschule (nur Französisch) erworben werden müssen. Die Leistungs­punkte werden in verschiedenen Pflicht- (P) und Wahlpflichtmodulen (WP) erbracht.

Die Inhalte des Studiengangs als Erweiterungsfach sind im Gegensatz zum grundständigen Lehramtsstudiengang komprimiert. Die Staatsprüfungsordnung sieht daher vor, dass weitere Studieninhalte durch ein Selbststudium zu erarbeiten sind, um sich ausreichend auf die Erweiterungsprüfung vorzubereiten.

In diesem Studiengang müssen im Gegensatz zum grundständigen Lehramtsstudium mit Erster Staatsprüfung keine Leistungspunkte im Bereich der Erzie­hungswissenschaften erbracht und kein Praxissemester absolviert werden.

Auslandssemester

Ein Auslandsaufenthalt ist nicht verpflichtender Be­standteil des Studiums. Um umfangreiche Sprachkenntnisse zu erwerben und einen guten Einblick in eine Kultur der Zielsprache zu erlangen, wird jedoch ein Auslandsaufenthalt vor oder während des Studiums empfohlen.

Das Studienprogramm ist so konzipiert, dass das Studium auch mit einem einsemestrigen Aus­landsaufenthalt in der Regelstudienzeit absolviert werden kann. Im Ausland erworbene Studienleistungen werden auf Basis des europäischen Leistungspunkt­systems (ECTS) anerkannt. Die Friedrich-Schiller-Universität steht im Austausch mit einer großen Zahl von Universitäten in roman­ischen Ländern. Neben dem LLP/Erasmus-Programm gibt es auch die Möglichkeit, über eine Fremdsprachenassistenz ins Ausland zu gehen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Erweiterungsprüfung

Die Erweiterungsprüfung entspricht den Prüfungen eines Faches der Ersten Staatsprüfung, d.h. es müssen keine Prüfungen in den Erziehungswissenschaften abgelegt und keine Wissenschaftliche Hausarbeit (Ab­schlussarbeit) geschrieben werden.
Um sich für die Erweiterungsprüfung anmelden zu können, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • erfolgreich abgelegte Erste Staatsprüfung oder Tätigkeit als Lehrer an einem Thüringer Gymnasium
  • Nachweis der erbrachten Leistungspunkte (60 bzw. 45)  in den für das Studium vorgesehenen Modulen
  • Nachweis des erfolgreichen Selbststudiums, der nach einem Fachgespräch mit einem bestellten Prüfer ausgestellt wird.

Die Erweiterungsprüfung besteht aus drei Vorbe­reitungsmodulen (15 LP) und den dazugehörigen drei Prüfungen: einer schriftlichen und zwei mündlichen. In der schriftlichen Prüfung kann der Kandidat wählen, ob er ein Thema der Literaturwissenschaft oder der Sprach­wissenschaft bearbeitet oder eine  sprachpraktische Übersetzungsklausur absolviert. Die mündliche Prüfung kann in Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft abgelegt werden (genauere Informationen zum Verfahren finden Sie in der Staatsprüfungsordnung bzw. den Modulkatalogen). Gegenstand der zweiten mündlichen Prüfung ist die Fachdidaktik.

Wichtige Dokumente

Ausführliche Informationen zu den Modulen und weitere Reglungen zur Studienorganisation und Erweiterungsprüfung können den folgenden Dokumenten entnommen werden:

Studienberatung

Für die Studienfachberatung des Spanischen ist Frau Dr. Sabine Albrecht  zuständig. 

Für die Studienfachberatung des italienischen ist Frau Dr. Sandra Stuwe zuständig.

Für die Studienfachberatung des Französischen ist Frau Olivia Mauny zuständig.

Allgemeine Anfragen, vor allem solche, die sich auf die Reihenfolge der Belegung von Veranstaltungen und das Absolvieren von Prüfungen beziehen, können Sie auch an das Akademische Studien- und Prüfungsamt (ASPA) bzw. an das Landesprüfungsamt für Lehrämter (das für die Zulassung zur Staatsprüfung zuständig ist) richten.

Bewerbung

Die Bewerbung bzw. Immatrikulation erfolgt schriftlich an der Universität Jena (Studierenden-Service-Zentrum).