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Leitfaden Staatsexamen

Hinweise zur Ersten Staatsprüfung
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Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Hinweise zur Ersten Staatsprüfung in den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch (Friedrich-Schiller-Universität Jena)

1 Geltungsbereich

Die folgenden Hinweise gelten für die Ablegung des Staatsexamens in den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch. Dabei ist es unerheblich, ob das jeweilige Fach grundständig (Französisch, Spanisch) oder als Erweiterungsfach (Französisch, Italienisch, Spanisch) studiert wird.

2 Bestandteile der Abschlussprüfung

2.1 Allgemeines

Im Fach Französisch/Italienisch/Spanisch setzt sich die Staatsprüfung aus drei Vorbereitungsmodulen (15LP) und den dazugehörigen drei Prüfungen zusammen: einer schriftlichen und zwei mündlichen. Sämtliche Fragen zu Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldezeiträumen sind ausschließlich an das LPA zu richten.

2.2 Schriftliche Prüfung

In der schriftlichen Prüfung können die KandidatInnen wählen, ob sie ein Thema aus der Literaturwissenschaft oder der Sprachwissenschaft bearbeiten. Die Wahl des Fachgebiets ist bereits bei der Anmeldung zur Prüfung anzugeben.

  • Die Termine werden durch das LPA festgelegt und bekanntgegeben.
  • Die Bearbeitungszeit für die Klausur beträgt in der Regel 240 Minuten.
  • Es stehen jeweils drei Themen zur Auswahl, die mit den Inhalten des jeweiligen Vorbereitungsmoduls (LRom-SPG, LRom-SPR) in Verbindung stehen.
  • Das gewählte Thema kann auf Deutsch oder aber in der jeweiligen Fremdsprache (Französisch/Italienisch/Spanisch) beantwortet werden.

2.3 Mündliche Prüfung

Die erste mündliche Prüfung kann in Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft abgelegt werden. Es muss das Fachgebiet gewählt werden, das nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung ist. Die zweite mündliche Prüfung wird in der Fachdidaktik abgelegt.

2.3.1 Literatur- oder Sprachwissenschaft (+Sprachpraxis)

Die Prüfung umfasst neben der Literatur- oder Sprachwissenschaft auch die Sprachpraxis. Während die literatur- bzw. sprachwissenschaftlichen Inhalte auf Deutsch geprüft werden, findet der Teil zur Sprachpraxis in der jeweiligen Fremdsprache statt (Französisch/Italienisch/Spanisch).

  • Die Termine werden durch das LPA festgelegt und bekanntgegeben. In der Regel finden die mündlichen Prüfungen im Sommersemester im Juli, August oder September, im Wintersemester im Februar oder März statt.
  • Die Dauer der Prüfung beträgt 30 Minuten (20 Minuten Fachwissenschaft, 10 Minuten Sprachpraxis).
  • Für die Prüfung sind insgesamt drei Themen vorzubereiten: ein Thema aus der Sprachpraxis (10 Minuten), zwei Themen aus der Literatur- bzw. Sprachwissenschaft. Für jedes Thema ist mit dem Prüfer/der Prüferin spätestens vier Wochen vor Vorlesungsende angemessene Literatur zur Prüfungsvorbereitung zu vereinbaren.
  • Während das Thema aus der Sprachpraxis - in Absprache mit dem Prüfer/der Prüferin - frei gewählt werden kann, stimmt das erste fachwissenschaftliche Thema mit den Inhalten des entsprechenden Vorbereitungsmoduls (LRom-MPG, LRom-MPR) überein. Für das zweite fachwissenschaftliche Thema bietet es sich an, auf das Thema einer im Laufe des Studiums besuchten Veranstaltung (Vorlesung/Seminar) zurückzugreifen. Auf das erste fachwissenschaftliche Thema entfallen 15 Minuten, auf das zweite 5 Minuten und auf den sprachpraktischen Teil 10 Minuten der Prüfungszeit.

2.3.2 Fachdidaktik

In der Prüfung werden fachdidaktische Inhalte auf Deutsch geprüft. Die Themen sowie entsprechende Literatur zur Prüfungsvorbereitung sind mit dem Prüfer/der Prüferin vier Wochen vor Vorlesungsende zu vereinbaren.

  • Die Termine werden durch das LPA festgelegt und bekanntgegeben. In der Regel finden die mündlichen Prüfungen im Sommersemester im Juli, August oder September, im Wintersemester im Februar oder März statt.
  • Die Dauer der Prüfung beträgt 30 Minuten.

2.3.3 Bewertung der mündlichen Prüfung in Literatur- oder Sprachwissenschaft (+Sprachpraxis)

Die Bewertung der Prüfung spiegelt sich in der Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile (Fachwissenschaft 2/3, da 20 von 30 Minuten; Prüfungsteil in der Fremdsprache 1/3, da 10 von 30 Minuten) wider. Beim sprachlichen Teil fließen Inhalt und sprachlicher Ausdruck zu gleichen Teilen in die Bewertung ein. Laut der Thüringer Verordnung zu den Staatsprüfungen für das Lehramt kann eine ungenügende Sprachbeherrschung nicht durch andere Prüfungsleistungen in dem jeweiligen Fach (Französisch/Italienisch/Spanisch) ausgeglichen werden. In diesem Fall wird die Note ungenügend vergeben.

3 Was tun im Problemfall?

Krankheitsfall: Ein amtsärztliches Attest (im Original) ist beim LPA unverzüglich vorzulegen. Nichtbestehen der Prüfung: Die Erste Staatsprüfung ist nicht bestanden, 1. wenn der aus den mündlichen und schriftlichen Prüfungsleistungen gebildete Notendurchschnitt schlechter als ausreichend (4,49) ist; 2. wenn die Note einer einzelnen Prüfungsleistung ungenügend (6) lautet.

Bei Nichtbestehen können die schriftlichen und mündlichen Prüfungen einmalig nach Abschluss des 1. Prüfungsabschnittes wiederholt werden. Die Nachholtermine der schriftlichen und mündlichen Prüfungen werden durch das LPA festgelegt. Einsicht in die Prüfungsakte: Es ist möglich, auf Antrag beim LPA nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung innerhalb eines Jahres Einsicht in die Prüfungsakte zu nehmen. Ort: Landesprüfungsamt für Lehrämter, Außenstelle Jena.